Fragen? Tel: 09193 62 59 59 0 Mail: info@graddy-group.de WhatsApp: 015161883775 Kontakt
Abizeitung Rechtliches

Abizeitung: Rechtliches beachten – Presse, Person, Daten

VON: CÉLINE HENDEL

So seid ihr auf der sicheren Seite!

Die rechtlichen Aspekte von Abizeitungen sind nicht ohne, aber mit etwas Brain leicht eingehalten. Konkret geht es um Presserecht, Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht (wozu auch die Bildrechte zählen) und Datenschutz.

🚨 Kleiner Disclaimer: Wir geben hier keine rechtliche Auskunft. Wir sind keine Anwälte. Deshalb spiegelt der Artikel nur unser eigenes Wissen und unsere Erfahrung beim Abizeitungs-Druck wider.

Welche Rechte sind bei Abizeitungen wichtig?

  • Presserecht, Pressefreiheit
  • Urheberrecht
  • Journalistische Sorgfaltspflicht
  • Impressumspflicht
  • Anbieterkennzeichnung » vgl. Sponsoren-Anzeigen
  • Recht am eigenen Bild
  • Recht am eigenen Wort
  • Persönlichkeitsrecht
  • Recht auf freie Meinungsäußerung

Was bedeutet: verantwortlich im Sinne des Presserechts?

Verantwortlich im Sinne des Presserechts sind immer die Ersteller der Abizeitung. Das heißt, bestimmte Personen von euch sind für die Inhalte, die im Abibuch veröffentlicht werden, rechtlich verantwortlich und müssen sicherstellen, dass diese Inhalte korrekt und fair sind. » Inhalte für Abschlussbücher

Presserecht schützt Abizeitung vor Zensur

Wissen viele nicht, aber Abizeitungen in Deutschland sind durch das Presserecht geschützt. Heißt, es gibt keine Zensur, weil ihr ein Recht auf freie Meinungsäußerung habt. Allerdings gibt es auch Grenzen:

  • Wahrheitspflicht: Falsche Behauptungen können rechtliche Konsequenzen haben. Achtet darauf, dass eure Angaben der Wahrheit entsprechen.
  • Persönlichkeitsrechte: Beleidigungen, Verleumdungen oder die Verbreitung von privaten Infos sind nicht erlaubt. Respektiert die Persönlichkeitsrechte anderer.
  • Jugendschutz: Inhalte, die für Kinder oder Jugendliche ungeeignet sind, dürfen nicht veröffentlicht werden. Haltet die Bestimmungen des Jugendschutzes ein.

Persönlichkeitsrechte in der Abizeitung wahren

Immer häufiger kommen Unsicherheiten auf, zum Beispiel „Wie gemein darf eine Abizeitung sein?“, „Verletzte ich Persönlichkeitsrechte durch Umfrageveröffentlichung?“ oder „Kann ich wegen Rufmord in der Abizeitung angeklagt werden?“ (Antworten hierzu findet ihr weiter unten im Text)

Wie gesagt, eine Zensur gibt es bei Abizeitungen nicht. Humor, Sarkasmus, Ironie, Karikaturen – alles erlaubt. Tricky wird es nur, wenn Beleidigungen, Beschimpfungen oder Verleumdungen zu finden sind, dann gerät nämlich das Recht auf Pressefreiheit mit den Persönlichkeitsrechten in Konflikt.

Fakt ist: Fühlt sich ein Lehrer oder eine Mitschülerin in den Persönlichkeitsrechten verletzt, müsst ihr überprüfen, inwiefern das zutrifft. Um 100 % in Sachen Rechtliches auf der sicheren Seite zu sein, lasst einfach eure Abizeitung vor Veröffentlichung gegenlesen – dann gibt es in der Regel null Probleme.

Datenschutz in der Abizeitung


Was ist erlaubt, was nicht?

Faustregel: Für alles, was ihr in der Abizeitung veröffentlicht, braucht ihr das Einverständnis der betroffenen Personen. Im Klartext: ihr dürft keine persönlichen Daten, Fotos oder Zitate von Mitschülern oder Lehrern ohne deren Zustimmung veröffentlichen.


Was sind persönliche Daten im Abibuch?

Basically alle Infos, die eine Person identifizieren können, darunter:

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum
  • Fotos
  • Zitate
  • Infos über Hobbys, Interessen oder persönliche Eigenschaften

Wie läuft der Datenschutz praktisch ab?

Beim Erstellen der Abizeitung arbeitet ihr ja meistens mit euren Mitschülern zusammen und sammelt z.B. über eine Sammelapp alle Inhalte gemeinsam (die Sammelapp gibt’s auch bei GRADDY zum Druck mit dazu btw 🤫).

Kommen die Inhalte von der betroffenen Person selbst, stimmt sie damit schon mal zu, dass ihr diese Daten nutzen dürft. Anders ist es, wenn Schüler A etwas über Schüler B hochlädt. Da müsst ihr sichergehen, dass Schüler B kein Problem damit hat.

Bei Lehrern müsst ihr unbedingt deren Einverständnis einholen. Die sind da nämlich nicht so entspannt. Außerdem möchten viele Schulleitungen vor dem Druck der Abizeitung, dass ihr sie nochmal vorlegt, damit sie das OK geben können. 👀 Am besten holt ihr das Einverständnis schriftlich von allen ein. Fragt die Leute, ob ihr deren Daten in der Abizeitung veröffentlichen dürft und erklärt ihnen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden.

Darf die Schulleitung unsere Abizeitung zensieren?

Kommt darauf an. Generell darf die Schulleitung keine Zensur bei Schülerzeitungen ausüben, nur weil sie ihnen nicht gefallen, dafür sorgt eben das besagte Presserecht. Allerdings darf die Schule die Texte und Fotos in der Abizeitung regulieren, wenn sich beleidigende, diskriminierende oder gegen die Schulordnung verstoßende Inhalte darin finden. Auch Falsch-Informationen oder Verletzungen der Privatsphäre sind rechtlich untersagt.

Bildrechte in der Abizeitung

Die Rechte am eigenen Bild sind eigentlich klar. Also: Brav mitsamt Foto die Einverständniserklärung abhaken. Bei Gruppenfotos ist das tlws. etwas schwierig, weil zu viele Personen auf dem Foto zu sehen sind. Handelt dort einfach nach bestem Wissen und Gewissen.

Rechtliche Konsequenzen wegen Abizeitung?

Das ist der absolute worst case und kann nur dann eintreten, wenn ihr gegen den Datenschutz verstoßt. Theoretisch könnte man euch auf Unterlassung oder Schadenersatz verklagen, ja. Praktisch ist das aber, soweit wir wissen, noch nie vorgekommen.
Hier die FAQs zu rechtlichen Aspekten in der Abizeitung:


Verletzt eine Umfrage-Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte?

Mit Sicherheit besteht hier kein Risiko. Aussagen für eine Umfrage verletzen normalerweise nicht das Recht auf persönliche Integrität.


Ist eine Anklage wegen Beleidigung / Verleumdung im Abibuch möglich?

Beleidigungen verletzen die Würde der Person. Wenn im Abibuch jemand beleidigt oder herabgesetzt wird, ist das rechtlich ein Problem. Dies gilt insbesondere, wenn die Äußerung nicht auf nachweisbaren Tatsachen basiert oder nicht im Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung erfolgt. Was noch oder nicht mehr zulässig ist, entscheidet letztlich das Rechtsverfahren.


Kann ich wegen Rufmord in der Abizeitung angezeigt werden?

Auch hier wieder: in der Theorie, ja – in der Praxis, wahrscheinlich nicht. Rufmord bezieht sich rechtlich auf Verleumdung (falsche Tatsachenbehauptungen) oder üble Nachrede (wahre, aber schädliche Äußerungen, die öffentlich gemacht werden). Wenn eine Äußerung den Ruf einer Person erheblich schädigt, kann die betroffene Person rechtliche Schritte einleiten.
Hier einige Beispiele:

Falsche Beschuldigungen:

  • „Lisa hat während der Schulzeit bei mehreren Prüfungen betrogen.“
  • „Max wurde aus der Schule geworfen, weil er im Unterricht Drogen konsumiert hat.“

Herabwürdigende Bezeichnungen:

  • „Der Lehrer ist inkompetent und sollte seinen Job aufgeben.“
  • „Die Schülerin ist die größte Lügnerin unserer Klasse.“

Verleumdungen und falsche Tatsachen:

  • „Tom hat seine Freunde nur ausgenutzt, um die Schulprojekte zu bestehen.“
  • „Sarah kann nicht mit Geld umgehen und hat ihr ganzes Taschengeld in Casinos verspielt.“

Schädliche Gerüchte:

  • „Es wird gemunkelt, dass Paul heimlich mit den schlechtesten Schülern in der Klasse befreundet ist, weil er selbst auch schlechte Noten hat.“
  • „Julia hat ihre Mitschülerinnen hinter ihrem Rücken schlecht gemacht, was zu vielen Streitereien geführt hat.“

Öffentliche Bloßstellungen:

  • „Wir alle wissen, dass Anton ständig seine Hausaufgaben abschreibt und deswegen nie selber lernt.“
  • „Klasse X ist bekannt dafür, dass sie ständig die Lehrkräfte mobben und dies wird von allen Lehrern bestätigt.“

Noch was: Ein Vermerk nach dem Motto „Die Redaktion möchte anmerken, dass diese Ergebnisse nicht der realen Person und ihrer Haltung entsprechen; die Inhalte sind spekulativ / ironisch/ satirisch zu verstehen.“ gibt euch keine rechtliche Sicherheit. Ihr müsst die Persönlichkeitsrechte (Würde, Privatsphäre) wirklich einhalten.

Fazit: Rechtliches in der Abizeitung

Prüft die Abizeitung am besten 5 x bevor ihr sie drucken lasst. 🤝 Eure To-Do’s noch einmal im Überblick:

  • Holt das Einverständnis der betroffenen Personen VOR dem Erstellen der Abizeitung schriftlich ein. Sonst müsst ihr ggf. ganze Seiten komplett ändern nachdem ihr eigentlich schon ready für den Druck seid.
  • Veröffentlicht keine persönlichen Daten ohne Zustimmung.
  • Achtet darauf, dass Fotos eher allgemein gehalten sind.
  • Fragt nach, ob ihr Zitate verwenden dürft.
  • Informiert euch über die geltenden Datenschutzbestimmungen und das Presserecht.
  • Achtet auf eine wahrheitsgemäße und respektvolle Berichterstattung.


» zum Blog-Archiv

Céline Hendel

Autor

Céline Hendel

Hi 🧡

Ich bin Céline und habe 2019 mein Abibuch bei GRADDY gedruckt. Seitdem arbeite ich hier. 🤭

Du siehst mich quasi täglich auf unseren Social Media Accounts. Ich stecke aber auch hinter vielen unserer Abibuch-Design-Vorlagen, unserer Website, unseren Fotos, you name it! ✨

Meine Mission ist, dir dabei zu helfen dein Abibuch so easy und gleichzeitig ästhetisch wie möglich zu erstellen! 💅 Bist du dabei? 👉🏻🥹👈

Du möchtest mehr über uns wissen? Über uns

Dein Konakt zu uns:
GRADDY
Fon: +49 9193 / 62 59 59 0
WhatsApp: +49 151 / 61883775
Mail: info@graddy-group.de