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VON: CÉLINE HENDEL
Die rechtlichen Aspekte von Abizeitungen sind nicht ohne, aber mit etwas Brain leicht eingehalten. Konkret geht es um Presserecht, Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht (wozu auch die Bildrechte zählen) und Datenschutz.
🚨 Kleiner Disclaimer: Wir geben hier keine rechtliche Auskunft. Wir sind keine Anwälte. Deshalb spiegelt der Artikel nur unser eigenes Wissen und unsere Erfahrung beim Abizeitungs-Druck wider.
Verantwortlich im Sinne des Presserechts sind immer die Ersteller der Abizeitung. Das heißt, bestimmte Personen von euch sind für die Inhalte, die im Abibuch veröffentlicht werden, rechtlich verantwortlich und müssen sicherstellen, dass diese Inhalte korrekt und fair sind. » Inhalte für Abschlussbücher
Wissen viele nicht, aber Abizeitungen in Deutschland sind durch das Presserecht geschützt. Heißt, es gibt keine Zensur, weil ihr ein Recht auf freie Meinungsäußerung habt. Allerdings gibt es auch Grenzen:
Immer häufiger kommen Unsicherheiten auf, zum Beispiel „Wie gemein darf eine Abizeitung sein?“, „Verletzte ich Persönlichkeitsrechte durch Umfrageveröffentlichung?“ oder „Kann ich wegen Rufmord in der Abizeitung angeklagt werden?“ (Antworten hierzu findet ihr weiter unten im Text)
Wie gesagt, eine Zensur gibt es bei Abizeitungen nicht. Humor, Sarkasmus, Ironie, Karikaturen – alles erlaubt. Tricky wird es nur, wenn Beleidigungen, Beschimpfungen oder Verleumdungen zu finden sind, dann gerät nämlich das Recht auf Pressefreiheit mit den Persönlichkeitsrechten in Konflikt.
Fakt ist: Fühlt sich ein Lehrer oder eine Mitschülerin in den Persönlichkeitsrechten verletzt, müsst ihr überprüfen, inwiefern das zutrifft. Um 100 % in Sachen Rechtliches auf der sicheren Seite zu sein, lasst einfach eure Abizeitung vor Veröffentlichung gegenlesen – dann gibt es in der Regel null Probleme.
Faustregel: Für alles, was ihr in der Abizeitung veröffentlicht, braucht ihr das Einverständnis der betroffenen Personen. Im Klartext: ihr dürft keine persönlichen Daten, Fotos oder Zitate von Mitschülern oder Lehrern ohne deren Zustimmung veröffentlichen.
Basically alle Infos, die eine Person identifizieren können, darunter:
Beim Erstellen der Abizeitung arbeitet ihr ja meistens mit euren Mitschülern zusammen und sammelt z.B. über eine Sammelapp alle Inhalte gemeinsam (die Sammelapp gibt’s auch bei GRADDY zum Druck mit dazu btw 🤫).
Kommen die Inhalte von der betroffenen Person selbst, stimmt sie damit schon mal zu, dass ihr diese Daten nutzen dürft. Anders ist es, wenn Schüler A etwas über Schüler B hochlädt. Da müsst ihr sichergehen, dass Schüler B kein Problem damit hat.
Bei Lehrern müsst ihr unbedingt deren Einverständnis einholen. Die sind da nämlich nicht so entspannt. Außerdem möchten viele Schulleitungen vor dem Druck der Abizeitung, dass ihr sie nochmal vorlegt, damit sie das OK geben können. 👀 Am besten holt ihr das Einverständnis schriftlich von allen ein. Fragt die Leute, ob ihr deren Daten in der Abizeitung veröffentlichen dürft und erklärt ihnen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden.
Kommt darauf an. Generell darf die Schulleitung keine Zensur bei Schülerzeitungen ausüben, nur weil sie ihnen nicht gefallen, dafür sorgt eben das besagte Presserecht. Allerdings darf die Schule die Texte und Fotos in der Abizeitung regulieren, wenn sich beleidigende, diskriminierende oder gegen die Schulordnung verstoßende Inhalte darin finden. Auch Falsch-Informationen oder Verletzungen der Privatsphäre sind rechtlich untersagt.
Die Rechte am eigenen Bild sind eigentlich klar. Also: Brav mitsamt Foto die Einverständniserklärung abhaken. Bei Gruppenfotos ist das tlws. etwas schwierig, weil zu viele Personen auf dem Foto zu sehen sind. Handelt dort einfach nach bestem Wissen und Gewissen.
Das ist der absolute worst case und kann nur dann eintreten, wenn ihr gegen den Datenschutz
verstoßt. Theoretisch könnte man euch auf Unterlassung oder Schadenersatz verklagen, ja.
Praktisch ist das aber, soweit wir wissen, noch nie vorgekommen.
Hier die FAQs zu rechtlichen Aspekten in der Abizeitung:
Mit Sicherheit besteht hier kein Risiko. Aussagen für eine Umfrage verletzen normalerweise nicht das Recht auf persönliche Integrität.
Beleidigungen verletzen die Würde der Person. Wenn im Abibuch jemand beleidigt oder herabgesetzt wird, ist das rechtlich ein Problem. Dies gilt insbesondere, wenn die Äußerung nicht auf nachweisbaren Tatsachen basiert oder nicht im Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung erfolgt. Was noch oder nicht mehr zulässig ist, entscheidet letztlich das Rechtsverfahren.
Auch hier wieder: in der Theorie, ja – in der Praxis, wahrscheinlich nicht. Rufmord bezieht sich rechtlich auf Verleumdung
(falsche Tatsachenbehauptungen) oder üble Nachrede (wahre, aber schädliche Äußerungen, die öffentlich gemacht
werden). Wenn eine Äußerung den Ruf einer Person erheblich schädigt, kann die betroffene Person rechtliche Schritte einleiten.
Hier einige Beispiele:
Falsche Beschuldigungen:
Herabwürdigende Bezeichnungen:
Verleumdungen und falsche Tatsachen:
Schädliche Gerüchte:
Öffentliche Bloßstellungen:
Noch was: Ein Vermerk nach dem Motto „Die Redaktion möchte anmerken, dass diese Ergebnisse nicht der realen Person und ihrer Haltung entsprechen; die Inhalte sind spekulativ / ironisch/ satirisch zu verstehen.“ gibt euch keine rechtliche Sicherheit. Ihr müsst die Persönlichkeitsrechte (Würde, Privatsphäre) wirklich einhalten.
Prüft die Abizeitung am besten 5 x bevor ihr sie drucken lasst. 🤝 Eure To-Do’s noch einmal im Überblick:
Autor
Céline Hendel
Hi 🧡
Ich bin Céline und habe 2019 mein Abibuch bei GRADDY gedruckt. Seitdem arbeite ich hier. 🤭
Du siehst mich quasi täglich auf unseren Social Media Accounts. Ich stecke aber auch hinter vielen
unserer Abibuch-Design-Vorlagen, unserer Website, unseren Fotos, you name it! ✨
Meine Mission ist, dir dabei zu helfen dein Abibuch so easy und gleichzeitig ästhetisch wie möglich zu erstellen! 💅
Bist du dabei? 👉🏻🥹👈
Du möchtest mehr über uns wissen? Über uns
Daniela Meisch
Deine Ansprechpartnerin rund um euren Abschluss.
GRADDY - Wir drucken Schule!